Allgemeine Geschäftsbedingungen

der AS Schmertmann GmbH | Wolfsburger Straße 10 | 49434 Neuenkirchen-Vörden

1.Geltungsbereich

1.1.Unsere AGB gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote, Aufträge, Kaufverträge oder Lieferungen, die wir an den Auftraggeber leisten.

1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihre Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

1.3 Zwischen den Vertragsparteien gilt die Schriftform.

2. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsbeträge sind unverzüglich nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.

3. Liefer- und Leistungszeit

3.1 Liefertermine oder Lieferfristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Handelt es sich bei dem zugrundeliegenden Vertrag um ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB oder von § 376 HGB, haftet die AS Schmertmann GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber infolge eines von AS Schmertmann GmbH vertretenen Lieferverzuges berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Fall ist die Haftung der AS Schmertmann GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von der AS Schmertmann GmbH zu vertretenen vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht, wobei ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zugerechnet wird.

3.2 Ebenso haftet die AS Schmertmann GmbH bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn diese auf einer von der AS Schmertmann GmbH zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zugerechnet wird. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von der AS Schmertmann GmbH zu vertretenen vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.

3.3 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist die AS Schmertmann GmbH berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaige Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.

4. Angebot

4.1 Die Angebote der AS Schmertmann GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

4.2 Bestellungen und mündliche Angebote bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die
AS Schmertmann GmbH.

4.3 Bestellungen des Kunden, die abweichend bestätigt wurden, sind für die AS Schmertmann GmbH nur verbindlich, wenn ihnen nicht unverzüglich widersprochen wurde.

5. Urheberrecht, Änderungsvorbehalt

5.1 Die AS Schmertmann GmbH behält sich an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

5.2 Die AS Schmertmann GmbH ist berechtigt während der Lieferzeit Konstruktions- oder Formänderungen vorzunehmen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

6. Gefahrenübergang

6.1 Spätestens mit der Absendung der Lieferteile durch die AS Schmertmann GmbH an den Auftraggeber geht die Gefahr auf den Auftraggeber über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

6.2 Auf Wunsch des Auftraggebers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die Gegenstände der Lieferung (Vorbehaltsware) bleiben im Eigentum der AS Schmertmann GmbH bis zur Erfüllung ihr gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.

7.2 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftraggeber eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung durch Wiederkäufer in einem gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat. 1 | 2

8. Gewährleistungen

8.1 Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren mit Ablauf eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung bzw. dem Einbau der Sache.

8.2 Sollte der Hersteller von Produkten, die von der AS Schmertmann GmbH geliefert werden, eine Garantie gewähren, so tritt hiermit die AS Schmertmann GmbH die Ansprüche aus dieser Garantie an den Auftraggeber ab. Die AS Schmertmann GmbH wird sich um die Durchsetzung etwaiger Garantieansprüche kümmern. Vor Geltendmachung eigenständiger Garantieansprüche hat sich der Auftraggeber zunächst an die AS Schmertmann GmbH zu wenden, damit sich diese darum kümmern kann.

8.3 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für wasserseitige Wartung an sog. Schnelldampferzeugern (Schlangenkessel).

8.4 Die Sicht- und Funktionsprüfungen, einschl. der wasseranalytischen Kontrollen
– an Dampfkesselanlagen und deren Begleitsysteme,
– an Kühlwasseraufbereitungsanlagen,
– an sonstigen Wasseraufbereitungsanlagen

müssen nach technischen Vorgaben aufgrund gültiger Gesetzgebung von der – Befähigten Person des Betreibers / Kesselwärters des Betreibers – dieser Anlagen durchgeführt werden.

8.5 Die von der Firma AS Schmertmann GmbH nach Auftrag oder Wartungsvertrages durchgeführten
Sicht- und Funktionsprüfungen, einschl. der wasseranalytischen Kontrollen
– an Dampfkesselanlagen und deren Begleitsysteme
– an Kühlwasseraufbereitungsanlagen,
– an sonstigen Wasseraufbereitungsanlagen

sind lediglich zusätzliche Kontrollen.
Diese zusätzlichen Kontrollen der Firma AS Schmertmann GmbH befreien die – Befähigte Person des Betreibers / Kesselwärter des Betreibers – dieser Anlagen nicht von der ihr / ihm obliegenden Pflicht zur Durchführung der Sicht- und Funktionsprüfungen, einschl. der wasseranalytischen Kontrollen.

8.6 Der Betreiber dieser Anlagen ist für die Stellung einer – Befähigten Person / Kesselwärters – und für die Einhaltung der
Sicht- und Funktionsprüfungen, einschl. der wasseranalytischen Kontrollen nach technischen Vorgaben, aufgrund gültiger Gesetzgebung verantwortlich.

8.7 Der Betreiber einer Dampfkesselanlage ist für die Durchführung der vorgeschriebenen Sachkundigen-Prüfung durch eine autorisierte Fachfirma verantwortlich. Die Firma AS Schmertmann GmbH führt keine Sachkundigen-Prüfung an den Dampfkesselanlagen durch.

9. Sonstige Schadenersatzansprüche

Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers (im Folgenden: Schadenersatzansprüche) gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus den Schuldverhältnissen und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der AS Schmertmann GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der AS Schmertmann GmbH. Dies gilt auch nicht für sonstige Schäden, die aufgrund einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der AS Schmertmann GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine Änderung der Beweislast des Auftraggebers ist mit den vorhergehenden Regelungen nicht verbunden.

10. Montage und Wartung

10.1 Wird die AS Schmertmann GmbH mit Montage- und Wartungsarbeiten beauftragt, die sie nicht im Rahmen ihrer Mängelhaftung durchführt, kommt hierdurch ein gesonderter Vertrag zustande, für den, soweit nachstehend keine abweichenden Regelungen erfolgen, diese Geschäftsbedingungen ebenfalls gelten. Die Berechnung erfolgt nach den jeweiligen gültigen Kosten für Wartungssätze.

10.2 Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages, an denen die
AS Schmertmann GmbH bis zum Ablauf von einem Monat nach seiner Abgabe gebunden ist.

10.3 Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln an Wartungsarbeiten verjähren in einem Jahr nach der Abnahme des Reparaturgegenstands bzw. der Arbeiten. Diese Frist gilt nur dann nicht, wenn der AS Schmertmann GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, sowie bei der AS Schmertmann GmbH zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Gegenüber Unternehmen haftet die
AS Schmertmann GmbH auch bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus den Vertragsverhältnissen unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten das Amtsgericht Vechta / Landgericht Oldenburg. Für die Rechtsbeziehung im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

AS Schmertmann GmbH | Allgemeine Geschäftsbedingungen | Fassung 01.06.2016